Grundschulkonzept der Niels-Stensen-Schule


      Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes.

                              Jeder ist anders, jeder ist einmalig.


Wenn „kleine Menschen“ in die Schule kommen, so sind sie ganz verschieden.

Da sind . . .
René, der schnell begreift und Tom der mit viel Übung und Hilfen lernt,
Susi, die gern selbst knobelt und entdeckt und Doris, die lange nachdenken muss,
Tim, der ängstlich ist und Robert, der sich stark und wichtig fühlt,
Samira, die eine andere Sprache sprichtund Eva, die vor der Schule schon lesen kann.

Schule muss Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum für alle Kinder sein.
In der Schule muss jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend etwas leisten dürfen.

Schule muss deshalb so angelegt sein, dass jeder kleine Mensch, das heißt, jedes Kind, dort mit seinen Stärken und Schwächen gesehen wird.

Unsere Schule versucht, Kinder so anzunehmen, wie sie sind. Wir möchten sie nicht klein machen, sondern bestärken, sich zu entwickeln.

Inhaltsverzeichnis
    Vorwort
    Evaluation des Schulkonzeptes
    Religionsunterricht und Leben in unserer Schulgemeinschaft
    Schulleben - ist mehr als Unterricht
    Konzept der Methoden und Sozialformen
    Förderkonzept
    Medienkonzept
    Konzept zur Leistungsbewertung
    Schulinterne Regelung zur Leistungsbewertung in einzelnen Fächern ab Klasse 3
    Hausaufgabenkonzept
    Präventionskonzept
    Beratungskonzept
    Konstruktiver und transparenter Umgang mit Beschwerden
    Vertretungskonzept
    Fortbildungskonzept
    Konzept zur Personalentwicklung
    Ermittlung des gegenwärtigen Personalbestandes
    Personalbeschaffung
    Personalauswahl
    Personalabsprachen
    Einführung neuer Lehrkräfte
    Teamarbeit
    Tagesablauf
    Schulregeln

Vorwort


Schule ist ein Lern- und Erfahrungsraum. Sie verbindet fachliches mit fächerübergreifendem Arbeiten, fördert ganzheitliches Lernen, erzieht zu Toleranz und Solidarität und stärkt die Individualität der Kinder.

Die Grundschule geht von den vor- und außerschulischen Erfahrungen des Kindes aus und knüpft an den erreichten Entwicklungsstand an. Sie führt die Kinder behutsam in das schulische Leben und Lernen ein.

Damit wir die Lernentwicklung ihres Kindes gut begleiten können, betreut an unserer Schule eine Klassenlehrerin ihre Klasse möglichst über vier Schuljahre. Sie soll mit möglichst vielen Unterrichtsstunden in der Klasse sein. Dazu kommen Fachlehrerinnen/Fachlehrer (Sport, Kunst, Werken, Religion) , die eng mit den Klassenlehrerinnen zusammenarbeiten. Wir bemühen uns darum, möglichst wenige verschiedene Kollegen in einer Klasse einzusetzen und häufige Wechsel zu vermeiden.

Unsere zweizügige Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. Ein angeschlossener Schulhort führt den Bildungs- und Erziehungsauftrag am Nachmittag weiter. Unsere Weiterführende Schule bietet als Gesamtschule alle möglichen Bildungsgänge ab Klasse 5 an.

Mit dem vorliegenden Schulkonzept stellen wir unsere Vereinbarungen zur Gestaltung von Unterricht und Schulleben der Öffentlichkeit vor.

Es wird getragen von der Lehrerschaft und der Elternschaft, die das Konzept gemeinsam erarbeitet haben.

Ziel der Konzeption ist die Festschreibung gemeinsamer Ziele und Werte, die unserer Schule einen eigenen Charakter geben. Sie ist an den Bildungs- und Erziehungszielen des Bundeslandes MV orientiert.

Unser Schulkonzept ist verbindlich, wird aber fortgeschrieben und weiterentwickelt.

Die Teilkonferenz Grundschule am 19.02.2013 hat dieses Konzept genehmigt.

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Evaluation des Schulkonzeptes


Die Umsetzung des Schulkonzeptes wird intern und extern kontinuierlich kritisch hinterfragt und diskutiert, so dass notwendige Veränderungen stattfinden können. Evaluation ist für uns ein wichtiger Bestandteil zur zielgerichteten, systematischen und verantwortungsvollen Schulentwicklung.

Die Schulteilkonferenz der Grundschule berät zweijährig in der ersten Sitzung im 2. Halbjahr über das Schulkonzept. Befindet die Konferenz, dass Änderungsbedarf besteht, beauftragt sie eine Steuerungsgruppe damit, das Konzept den neuen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Der neu ausgearbeitete Entwurf wird wiederum der Schulteilkonferenz der Grundschule zur Abstimmung vorgelegt. Wenn kein Änderungsbedarf besteht, gilt weiterhin die jetzige Fassung.

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Religionsunterricht und Leben


Religionsunterricht und Leben in unserer Schulgemeinschaft

Bei uns soll Schule mehr als Wissensvermittlung sein. Schule verstehen wir als Lebens– und Erfahrungsraum. So sollen die Kinder beispielsweise Feste, Jahreszeiten und ganz besonders das Leben in einer Gemeinschaft erleben.

Zum Glauben gehört das Leben, Nachdenken und Feiern in der Gemeinschaft. Gottesdienstein der Schulgemeinschaft finden regelmäßig während der Schulzeit statt. Zur Einschulung und vor den Weihnachtsferien soll es nach Möglichkeit ein ökumenischer Gottesdienst sein.

Unser Schulleben ist ausgerichtet auf das Kirchenjahr. Kirchliche Feste haben ihren entsprechenden Stellenwert und werden im Unterricht besonders hervorgehoben.

Zum Religionsunterricht der 3. und 4. Klassen gehören ebenfalls Schulgottesdienste.

Dem Religionsunterricht kommt im Rahmen der Pflichtfächer grundlegende Bedeutung zu. Deswegen ist jeder Schüler zum Besuch des Religionsunterrichtes verpflichtet. Für evangelische Schülerinnen und Schüler wird nach Möglichkeit evangelischer Religionsunterricht angeboten. Für katholische Schülerinnen und Schüler wird eine zweite Stunde Religionsunterricht- in der Regel am Nachmittag- in den Räumen der jeweiligen katholischen Pfarrgemeinde durchgeführt, die Teil des schulischen Religionsunterrichtes und deshalb verpflichtend ist.

Die Schule unterstützt den Religionsunterricht / Christenlehre der Gemeinden. Sie bemüht sich um Möglichkeiten der Zusammenarbeit, nicht nur durch Gespräche mit den Katechetinnen, sondern auch durch Mitgestaltung der Gottesdienste verschiedener Gemeinden.

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Schulleben - ist mehr als Unterricht


Für unsere Schulgemeinschaft ist der Kontakt aller Kinder untereinander, das Wissen umeinander und zu mancher Gelegenheit auch die Einbeziehung der Familien wichtig. Nicht nur Ihr Kind, sondern auch die Menschen, die ihm wichtig sind, sollen am Leben der Schule teilnehmen.

Es gibt regelmäßig vielerlei Anlässe wie

      Projekttage, Sommerfest, Erntedankfest Herbstfest, Neujahrsfest, offenes Singen,
      Gottesdienste, Adventsfeiern...

Diese vielen gemeinsamen Feste sind für uns wertvoll. Das richtige Maß ist dabei wichtig, ein Zuviel würde den Sinn der Feste in Frage stellen.

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Konzept der Methoden und Sozialformen


Sag es mir, und ich werde es vergessen;
zeige es mir, und ich werde es behalten;

lass’ es mich selber tun und ich werde es begreifen.

                                       Chinesisches Sprichwort

Die Niels-Stensen-Schule ist für Ihre Kinder nicht allein Unterrichtsstätte sondern zugleich Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum, in dem jedes Kind seine Persönlichkeit entfalten soll. Insofern müssen Unterrichtsmethoden gewählt werden, die dieser Anforderung gerecht werden. Die angewendeten Methoden und Sozialformen sollten auf die Klassensituation, die zu vermittelnden Inhalte und die Lernziele abgestimmt werden. Einige Unterrichtsmethoden werden von allen Lehrkräften eingesetzt und sind fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Schule.

In der ersten Klasse lernen die Kinder durch die analytisch-synthetische Form Lesen und Schreiben. Außerdem nutzen wir zum Freien Schreiben eine Anlauttabelle.

Die Kinder arbeiten nach einem Wochenplan und werden eingeführt in die stille Freiarbeit.

In den Klassenstufen 2 bis 4 wird phasenweise in Anlehnung an den Marchtaler Plan gearbeitet. Auf dieser gemeinsamen Basis steht es jeder Lehrkraft frei, die Gestaltung ihres Unterrichts durch weitere Methoden zu ergänzen.

Folgende Methoden stellen hierzu einen kleinen Ausschnitt dar:

Methoden

1. Entdeckendes Lernen

Unterricht muss so gestaltet werden, dass die Kinder möglichst viele Gelegenheiten zum selbsttätigen Lernen in allen Phasen eines Lernprozesses erhalten. Sie sollen nicht nur Vorgegebenes aufnehmen, sondern Wissen und Fertigkeiten erwerben.

2. Handelndes oder handlungsorientiertes Lernen

Handlungsorientierter Unterricht ist ein ganzheitlicher, schüleraktiver Unterricht, in dem die Schüler sich handelnd mit dem Unterrichtsgegenstand auseinandersetzen. „Kopf- und Handarbeit“ des Schülers werden in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht.

3. Projektorientiertes Lernen

In Form eines Projektes wird versucht, Leben, Lernen und Arbeiten zu verbinden und ein Thema, Problem oder Vorhaben innerhalb und außerhalb eines Klassenraums über einen bestimmten Zeitraum zu bearbeiten.

4. Fächerübergreifendes Lernen

Ein Thema wird von verschiedenen Seiten beleuchtet, um den Gesamtzusammenhang und die Komplexität deutlich zu machen.

5. Lernen durch Fehler

Fehler sind erlaubt, denn sie können der Ausgangspunkt für effektives Lernen sein.

Mit Druckschrift das Schreiben und Lesen lernen

An unserer Schule lernt Ihr Kind das Lesen und das Schreiben zunächst mit der Druckschrift. Begründen lässt sich dies wie folgt:

  • Die Druckschrift ist die in der Umwelt des Kindes am häufigsten vorkommende      Schriftart. Ihr Kind kann dadurch von Unterrichtsbeginn an vor- schulische und außerschulische Erfahrungen mit dem Lernen in der Schule verbinden. Das, was gelernt wird, kann sofort im Alltag erprobt werden.
  • Der Lese- und Schreibbeginn mit der Druckschrift hat den Vorteil, dass die      Kinder sehr früh damit anfangen, eigene Wörter und kurz Texte (selbständig) zu schreiben. Lesen und Schreiben kann dadurch sofort als sinnvolle Handlung erprobt werden.
  • Schulanfänger fällt es leichter, die Formen der Druckschrift zu erfassen und zu      schreiben. Die Klarheit der Schriftzeichen und Wortbilder fördert das gliedernde Erfassen der Schrift und begünstigt dadurch von Anfang an das Erlernen des Rechtschreibens.
  • Lernt das Kind Lesen und Schreiben mit demselben Zeichensystem- der      Druckschrift- stützen sich beide Lernprozesse gegenseitig. Das Kind kann die elementaren Grundlagen des Lesens und Schreibens ohne Ablenkung durch ein zweites Alphabet (Schreibschrift) begreifen.
  • Dem Kind fällt das Erlernen der gebundenen Schrift (Schreibschrift) zu einem      späteren Zeitpunkt leichter. Durch das Schreiben in Druckschrift ist seine      Feinmuskulatur bereits schriftorientiert trainiert.

An unserer Schule erlernt Ihr Kind Ende der 1. Klasse bzw. zu Anfang der 2. Klasse die Vereinfachte Ausgangsschrift als verbundene Schrift.

Als Schreibgeräte benutzen wir Bleistifte, Buntstifte, Wachsmaler und Filzstifte. Der Füller wird erst zur zweiten Klasse eingeführt.

 

Bewegung und Spiel im Unterricht

Bewegung und Spiel haben an unserer Schule einen hohen Stellenwert. Bewegungsspiele bieten Möglichkeiten der Selbstwahrnehmung, der Entspannung und der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern. Sie fördern das soziale Verhalten und die Lernfreude. Kinder lernen durch Bewegung und Spiel, ihrem Körper und ihren Fähigkeiten zu vertrauen.

Um in Ruhe und Konzentration arbeiten zu können, brauchen die Kinder abwechselnde Bewegungs- und Entspannungsphasen.

Dem Bewegungsdrang der Kinder sowie der Wetterlage entsprechend, führen wir nach Bedarf Wandertage, Unterrichtsgänge, Kino- und Theaterbesuche durch. In der 3. und 4. Klasse ist in der Regel eine fünftägige Klassenfahrt in die nähere Umgebung geplant.

 

Sozialformen

Auch das Zusammenleben will gelernt sein. Wir bieten in unserer Schule den Kindern verschiedene Möglichkeiten an, miteinander zu sprechen und gemeinsam zu lernen. Wenn zusammen gearbeitet wird, lernen Kinder neben dem Inhalt auch, sich zu einigen und auszutauschen. Sie erfahren, dass Ideen und das Wissen anderer sie bereichern können.

Gruppenarbeit

Die Klasse wird für eine gewisse Zeit in Kleingruppen eingeteilt, die die gestellten Aufgaben in der Gruppe selbstständig bearbeiten sollen. Die Ergebnisse werden anschließend oder in späteren Unterrichtsphasen vorgetragen oder für alle nutzbar verwendet.

Partnerarbeit

Die Kinder lösen die Problemstellung gemeinsam mit einem Lernpartner oder bearbeiten gemeinsam eine gestellte Aufgaben. Sie können sich gegenseitig helfen.

Einzelarbeit / Stillarbeit

Die Schüler arbeiten sich selbstständig in den gestellten Arbeitsauftrag ein ohne sich mit anderen auszutauschen.

Kreisgespräch

Die Kinder und Lehrerin bilden bei dieser Sozialform einen Sitzkreis. Für das gemeinsame Gespräch über den Unterrichtsgegenstand gibt es Gesprächsregeln. Lehrerin und Schüler sind dabei gleichberechtigt.

Frontalunterricht

Frontalunterricht ist dann sinnvoll, wenn es um sachliche Zusammenhänge oder Wissen geht, das von der Lehrerin eingeführt werden muss. Die Kinder schauen zur Tafel und beschäftigen sich gemeinsam mit dem Unterrichtsgegenstand. In dieser Form leitet die Lehrerin wesentlich das Geschehen.

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Förderkonzept


       Man muss von jedem fordern, was er leisten kann.

                                                                    Antoine de Saint-Exupery

 

Im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages fördern wir alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das schließt individuelle Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Um die Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler bestmöglich zu fördern, richten wir unser Augenmerk auf ihre sozialen Verhaltensweisen, ihre musischen, praktischen und kognitiven Fähigkeiten verbunden mit ihrer Lernfreude. Differenzierender Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben dienen dem Erreichen dieser umfangreichen Bildungs- und Erziehungsaufgabe.

  1. Grundprinzipien in der Förderarbeit an der Niels-Stensen-Grundschule
  • Stärkung des Selbstwertgefühles durch Lob und Ermutigung
  • Schaffung eines Vertrauensverhältnisses durch positive Annahme der Kinder mit ihren Stärken und Schwächen
  • Angemessene Aufgabenstellungen entsprechend des individuellen Lern- und      Motivationsstandes
  • Einsatz methodisch-didaktisch sinnvoller Materialien
  • Unterschiedliche Übungsformen
  • Lernangebote entsprechend den unterschiedlichen Lerntypen der Kinder
  • Intensive Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen, Eltern, Teilungs- und      Förderlehrern, außerschulischen Einrichtungen

    2. Fördermaßnahmen

     Fördermaßnahmen kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute.

    1. Innere Differenzierung

       Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

  • Partner- und Gruppenarbeit im Unterricht (stärkere Schüler unterstützen schwächere)
  • Einsatz von differenzierten Materialien (z.B. Nutzung der „Einstern“-Hefte,      Arbeitsblätter mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, Zusatzaufgaben,      Knobelaufgaben, Forscheraufträge)
  • Offener Unterrichtsbeginn (In Freier Stillarbeit stehen den Kindern verschiedene Lernangebote zur Verfügung. Die Lehrkraft findet Zeit, verschiedene Schüler individuell zu fördern oder zu fordern)
  • Arbeit mit Tages- und Wochenplänen (qualitative und quantitative Differenzierung)
  • Ab Klasse 2 Arbeit nach dem Marchtaler Plan zu mindestens drei festgelegten      Themen im Schuljahr
  • Unterrichtsmaterialien mit Eigenkontrolle wie LÜK-Kästen, Logico, Paletti
  • Einsatz des Computers (z.B. Lernwerkstatt)
  • Besondere Förderung der Lesekompetenz durch Leseeltern in den Klassen und Nutzung einer eigenen Schulbibliothek
  • Je eine Förderstunde in Deutsch und Mathematik pro Klasse (Der Klassen- oder      Fachlehrer arbeitet mit einer Gruppe von Schülern an Unterrichtsinhalten      und vertieft und festigt diese. Gleichzeitig haben andere Schüler die      Möglichkeit, selbstständig Aufgaben zu bearbeiten. Der Lehrer steht      beratend zur Verfügung.)
  • Regelmäßige Überprüfung der Lernstände der Kinder in Lernzielkontrollen
  • Im dritten Jahrgang Teilnahme an landesweiten Vergleichsarbeiten in Deutsch      und Mathematik
  • Einzelne Fördermaßnahmen werden in Klassenkonferenzen besprochen, ihre Inhalte in Förderplänen modifiziert und in regelmäßigen Abständen mit den Eltern besprochen. Dazu gibt es folgende Festlegungen:

Im pädagogischen Ausschuss (Arbeitsgruppe innerhalb der Lehrer- bzw. Klassenkonferenz) werden am Schuljahresanfang, bzw. bei Bedarf, Förderpläne, für Schüler/innen erstellt, die besondere Begleitung in folgenden Bereichen benötigen:

  • Lernen / Verhalten
  • Motorik / Gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Hochbegabung

Die Pläne mit ihren Maßnahmen werden entsprechend mit den Eltern, bzw. Schülern bei den Elternsprechtagen besprochen und schriftlich vereinbart.

Die Förderpläne werden in 3-facher Form kopiert. Eine verbleibt bei/m Klassenleiter/in zur Ergänzung; die erste Kopie bekommen die Eltern, die zweite Kopie wird für alle Kolleginnen und Kollegen zur Einsicht im Lehrerzimmer abgeheftet. Die Pläne werden im Abstand von ½ Jahr (Zeugniskonferenz), bei Bedarf auch häufiger, evaluiert.

 

              2.  Äußere Differenzierung

1. Klassenübergreifende Differenzierung

Jeder Klasse steht stundenweise eine zweite Lehrkraft (Teilungslehrer) zur Verfügung. Der Teilungslehrer arbeitet mit einer kleinen Gruppe parallel zum Klassenunterricht, um Unterrichtsinhalte zu üben und zu festigen. Dabei werden zwischen Fachlehrer und Teilungslehrer Förderschwerpunkte abgesprochen. In Einzelfällen werden Teilungsstunden für besonders begabte Schüler genutzt.
  

2. Jahrgangsübergreifende Differenzierung

An unserer Schule wurde der Mittwoch als Differenzierungstag festgelegt:

  • Eine Logopädin arbeitet mit Schülern, bei denen der Verdacht auf eine LRS      besteht.
  • Nach Ermessen der Klassenleitung arbeitet eine Physiotherapeutin mit Schülern
  • Wir fördern die musisch-ästhetische Bildung unserer Kinder. Dazu besuchen      Kinder der 2.-4.Klassen in der Regel entweder unseren Schulchor, das      Schulorchester oder die Orff- und Rhythmus-Gruppe. Für die 1. Klassen gibt es ein Angebot „Musik und Bewegung“ in Vorbereitung auf die weiterführenden Musikangebote.
  • Besonders begabte Schüler aus den 2. bis 4. Klassen haben die Möglichkeit, ihre     Fähigkeiten in der „Na Logo!“-Gruppe einzubringen und ihre Ergebnisse nach Abschluss eines Projektes allen Schülern unserer Schule zu präsentieren.

Am Freitag finden in der 1. Stunde für die 2.-4. Klassen, im Rahmen unserer vollen Halbtagsgrundschule, wechselnde zusätzliche Unterrichtsangebote (ZA) statt. Kolleginnen und Kollegen, Eltern oder andere Freiwillige leisten wertvolle Beiträge und bieten verschiedene Angebote an, die auf eine Förderung über die unterrichtlichen Inhalte hinaus ausgerichtet sind (z.B. Basteln, Vogelkunde, Tischtennis, Aikido, Handarbeiten, Yoga, Holzwerkstatt, Arbeit mit dem Computer, Bauen und Konstruieren, Spiele für drinnen und draußen). Für die ZAs melden sich die Schüler nach drei Schnupperstunden verbindlich für ein Schulhalbjahr an. Dann findet ein Wechsel statt. Am Ende des Schuljahres präsentiert sich jede ZA-Gruppe.

 

     3. Spezielle Fördermaßnahmen

3.1 Feststellung des Förderbedarfs vor der Einschulung

Jedes Kind, das unsere zukünftige 1. Klasse besucht, wird an zwei Tagen eingeladen, für vier Unterrichtsstunden den Schulalltag zu erleben. Die Vorschultage werden derzeit von der Schulleiterin und der Sonderpädagogin durchgeführt. Sie dienen auch dazu, die soziale Kompetenz der Kinder zu erleben und ihre Sprachkompetenz zu beurteilen. Die Kolleginnen verwenden Arbeitsmaterialien, die zum gemeinsamen Beobachten, folgerichtigen Denken, zum Üben von mündlichen Formulierungen und zum Erfassen von Mengen und Strukturen ermuntern. Nach den Vorschultagen wird bei Bedarf mit den Eltern ein Gespräch geführt und werden eventuell notwendige Fördermaßnahmen besprochen.

Spezielle Beobachtungstage dienen auch dazu, besonders „junge“ Kinder (im Mai/Juni/Juli geborene Kinder) zu beobachten und zu beurteilen, ob die Kriterien der Schulfähigkeit erfüllt sind.

3.2 Lese-Rechtschreibförderung/Sprachförderung

Parallel zum Unterricht trainieren eine Sonderpädagogin und eine Logopädin verschiedene, vor allem sprachheilpädagogische Entwicklungsbereiche. Aufgrund einer informellen Diagnostik der individuellen Schwierigkeiten, aber auch der bereits erworbenen Kompetenzen des Kindes, wählen die Pädagogen die Übungen aus. Sie knüpfen an die vorhandenen Kompetenzen an, um neue Fähigkeiten anzubahnen und zu trainieren. Dies erfolgt auf kindgerechte, oft spielerische Weise, damit eine für das Kind anregende und vertrauensvolle Lernumgebung geschaffen wird. Die Förderung umfasst folgende Bereiche:

  1. auditive Merkfähigkeit
  2. akustische Differenzierungsfähigkeit
  3. visuelle Differenzierungsfähigkeit
  4. deutliche Artikulation von Lauten und Lautverbindungen
  5. Erzählfähigkeit, grammatikalische Richtigkeit
  6. Feinmotorik     
  7. Konzentration/Höraufmerksamkeit

Dem Rechtschreibtraining, das vorrangig in den Klassen drei und vier zur Anwendung kommt, liegen folgende Übungen zu Grunde:

  • Schreiben und Mitsprechen
  • Abschreibübungen, sowie verschiedene Diktatformen
  • Rechtschreibphänomene erkennen
  • Nachdenken über Rechtschreibregeln
  • Erlernen von Methoden zur Korrektur

Um einen Förderbedarf im Bereich Sprache festzustellen, werden in der 1. und 2. Klasse spezielle Testverfahren durchgeführt (diagnostische Bilderlisten). Bei Auffälligkeiten werden schulinterne Fördermaßnahmen mit den Eltern besprochen und in die Wege geleitet.

Eine Überprüfung auf eine Lese-Rechtschreibstörung erfolgt in Klasse 4. Die Eltern stellen auf Empfehlung der Klassenlehrerin beim Diagnostischen Dienst des Schulamtes den Antrag auf Überprüfung einer LRS. Bei einer anerkannten LRS wird entsprechend ein Förderplan erstellt und der Nachteilsausgleich in der Klassenkonferenz beschlossen. Die Förderpläne werden halbjährlich evaluiert und jährlich mit den Eltern besprochen.

3.3 Motorische Kompetenzen

Beginnend mit dem Anfangsunterricht werden alle Zahlen und Buchstaben mit allen Sinnen erlebt und eingeführt.

Eine besondere Rhythmusschulung erfolgt in allen Klassen durch die Nutzung unserer musikalischen Angebote wie Chor, Orchester, Orff-Gruppe.

Einmal im Jahr kommt die Verkehrswacht in die Schule. An diesem Tag üben die Kinder beim Fahrrad- und Rollerfahren ihren Gleichgewichtssinn und das Verhalten im Straßenverkehr. Alle 4. Klassen machen einen Fahrradlehrgang mit anschließender Prüfung.

In jedem Schuljahr findet ein Sportfest statt. Besonders begabte Schüler qualifizieren sich dabei für die Teilnahme an weiteren Grundschulsportfesten auf Stadt- und Landesebene.

Alle Schüler unserer 3. und 4. Klassen nehmen im Rahmen des Sportunterrichtes am Schwimmunterricht teil, so dass sie sich an das Wasser gewöhnen und lernen, sich darin sicher zu bewegen.

Teilnahme am Stadtwettbewerb „Drachenboot“


     4. Kulturelle Förderung

Nutzen von Lernorten außerhalb der Schule, wie Theater, Museen, Ausstellungen, Sehenswürdigkeiten, Zoo

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Medienkonzept


1. Medienerziehung an unserer Schule

Allgemein-pädagogische Ziele sind Bestandteil des Medienkonzeptes unserer Schule.

Schülerinnen und Schüler sollen gesellschaftliche Auswirkungen aller Medienformen, auch der Informations- und Kommunikationstechnik, kennen und beurteilen lernen.

Sie sollen zu einer kritischen Sichtweise gegenüber allen Medien befähigt werden.


2. Medienausstattung

An unserer Schule steht folgende Medienausstattung zum Einsatz bereit:

  • Zeitungen, Bücher, Bibliothek
  • Laptop, Overheadprojektor, DVD-Spieler, Beamer
  • CD-Spieler (in jeder Klasse)
  • Freiarbeitsmaterial, Lernspiele
  • Tafeln
  • Pinnwände in Klassen und auf Fluren
  • Computer in den einzelnen Klassen mit Lernprogrammen

Ein Computerkabinett unserer Weiterführenden Schule kann nach Absprache genutzt werden.
 

3. Ziele des Medieneinsatzes

Die Kinder werden zu einer sachgerechten und umsichtigen Mediennutzung befähigt. Diese Medienkompetenz muss erlernt werden. Um dies zu verwirklichen, sind Medien Bestandteil des Unterrichtes.


4. Methodenlernen und Medienkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Erlernen von Grundkenntnissen und zielgerichtetem Umgang mit verschiedenen Medien eine Kompetenz dafür erlangen.

Diese Grundkenntnisse gliedern sich für uns in folgende Teilkompetenzen:

  • Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Medien (Anwendungskompetenz)
  • Selbstbestimmte, zweck- und erlebnisorientierte Nutzung von Medienangeboten     (Auswahlkompetenz)
  • Kreatives Handeln mit Medien (Gestaltungskompetenz)
  • Funktion und Bedeutung der Medien in der Gesellschaft beurteilen (Urteilskompetenz)
  • Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und kritischen Umgang mit neuen Medien      (Reflektionskompetenz)

Diese Medienkompetenz befähigt sie, das Lernen mit neuen Methoden und kreativen Problemlösungsstrategien abwechslungsreicher, effektiver und kreativer zu gestalten.

Die genannten Kompetenzen sollen in den Schuljahren 1 bis 4 erreicht werden, so dass dem Schüler folgende Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • Kinder besuchen eine Bibliothek
  • Kinder erlernen den Umgang mit Lexikas
  • Kinder werden an den Computer als Arbeitsgerät herangeführt.
  • Sie lernen den Computer als Lernmedium kennen.
  • Sie nutzen die Lernwerkstatt.
  • Sie nehmen am ANTOLIN –Leseprogramm teil.
  • Sie schreiben eigene Texte im Textverarbeitungsprogramm.
  • Sie recherchieren zu vorgegebenen Themen im Internet.
  • Sie lernen Visualisierungstechniken kennen: Tafelbild, Wandzeitung, Portfolio,      Plakate.
  • Sie wählen Freiarbeitsmaterial eigenständig und nutzen es effektiv.
  • Es gibt, wenn möglich, eine AG Schülerzeitung.


5. Fächerübergreifendes Lernen

Multimediale Anwendungen ermöglichen es in besonderem Maße Informationen aus verschiedenen Fachgebieten miteinander zu verknüpfen.

Diese Vorteile nutzen wir durch den Marchtaler Plan.

Zudem wird die Erstellung, Präsentation und das Konservieren von Erarbeitetem deutlich erweitert. In diesem Lernbereich sind Bewegungspausen, bewegtes Lernen sowie Bewegung und Entspannung integriert.

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Konzept zur Leistungsbewertung


Wir gehen davon aus, dass Kinder, die zur Schule kommen, in der Regel lernen und etwas leisten wollen. Um diese Bereitschaft zu erhalten und zu stärken, er- möglichen die Lehrerinnen / Lehrer jedem Kind die Erfahrung, dass es etwas kann. Erbrachte, individuelle Leistungen werden anerkannt. Das ermuntert das Kind zu neuen Anstrengungen. Um Über- bzw. Unterforderungen zu vermeiden, gestalten die Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht an unserer Schule so, dass die Kinder die grundlegenden Ziele auf unterschiedlichem Niveau, in unter-schiedlichen Zeiten und auf unterschiedlichen Wegen erreichen können.

Damit die Kinder lernen, auf die eigenen Erfolge zu sehen und zu vertrauen, geben wir in den ersten beiden Schuljahren keine Zensuren, sondern verbale Beurteilungen, die den Lern- und Entwicklungsfortschritt darstellen und ermutigen aber auch aufzeigen, was noch zu üben ist. Wenn die Kinder Freude am Lernen haben und ihre eigenen Erfolge sehen, bedürfen sie keiner zusätzlichen Bewertungen wie Stempel, Punkte, Lobkarten oder Ähnlichem.

In der Leistungsbewertung ist es wichtig, die Persönlichkeit des Kindes zu beachten. Dabei werden die Stärken des Schülers und seine Entwicklung besonders berücksichtigt.

 

Leistungsbewertung Klasse 1 und 2

Es werden kleine Leistungskontrollen in Deutsch und Mathematik geschrieben, die nicht benotet werden, aber Grundlage der regelmäßigen Elterngespräche sind.

Die unterrichtenden Lehrer/innen formulieren zum Schuljahresende einen Lernentwicklungsbericht. Der Inhalt wird immer von der Zeugniskonferenz der Klasse, an der alle unterrichtenden Fachlehrer/innen teilnehmen, beschlossen.

Dieser Lernentwicklungsbericht ist in Briefform an den Schüler gerichtet und beinhaltet die Stärken und Schwächen des Kindes. Sachliche Feststellungen zum Verhalten, zur Arbeitsweise und zu den Leistungen und Kompetenzen werden formuliert.

In einem Zeugnisgespräch mit den Schülern und den Eltern wird der Lernentwicklungsbericht erläutert.



Leistungsbewertung Klasse 3 und 4

Auf dem ersten Elternabend der 3. Klasse werden die Eltern über Möglichkeiten der Leistungsbewertung, Notwendigkeit und Ziel der Notengebung genau informiert.

Der individuelle und persönliche Umgang mit Zensuren an unserer Schule, sowie eine hilfreiche Elternbegleitung dabei werden ebenso thematisch angesprochen.

In die Leistungsbewertung fließen verschiedene Lernkompetenzen und schriftliche Leistungsüberprüfungen ein.

->Von jeder Klassenarbeit werden der Schulleitung 3 Exemplare mit unterschiedlich erreichten Leistungen zur Ansicht vorgelegt, bevor die Kontrolle zur Ansicht/Unterschrift für die Eltern wieder ausgeteilt wird.

Die Schüler/innen der Klassen 3 und 4 erhalten am Ende des Halbjahres und am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis mit einem kurzen Bericht über das Verhalten und die Arbeitsweise des Schülers. Der Inhalt wird immer von der Zeugniskonferenz der Klasse, an der alle unterrichtenden Fachlehrer/innen teilnehmen, beschlossen.

Dieser Bericht ist in Briefform an den Schüler gerichtet und beinhaltet die Stärken und Schwächen des Kindes. Sachliche Feststellungen zum Verhalten, zur Arbeitsweise und zu den Leistungen und Kompetenzen werden formuliert.

In einem Zeugnisgespräch mit den Schülern und den Eltern wird der Lernentwicklungsbericht erläutert.

Am Ende der Jahrgangsstufe 4 wird neben dem Notenzeugnis ein erweiteter Lernentwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführende Schule geschrieben.

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Schulinterne Regelung zur Leistungsbewertung


Schulinterne Regelung zur Leistungsbewertung in einzelnen Fächern ab Klasse 3


Leistungsbewertung im Fach Deutsch

Es gibt für Deutsch 2 Zeugnisnoten:
Die erste Note beinhaltet die Bereiche Rechtschreibung und Sprachbetrachtung.
Die zweite Note beinhaltet das Lesen und den Umgang mit Texten.
Es gibt keine Noten für Schrift. Hier erfolgen persönliche verbale Einschätzungen.


Bewertung im Bereich „Rechtschreibung / Sprachbetrachtung“

Orthographisch orientierte Aufgabenstellungen

  1. Diktate     

Es werden mindestens 2 Diktate im Halbjahr - eins davon gemeinsam pro Klassenstufe- geschrieben.

Das Diktat wird eingeteilt in Grundtext, Erweiterter Text und Langtext. Die Bewertung erfolgt nach vorgegebenen Bewertungskriterien, die an der Schule einheitlich gelten.

Für LRS- Kinder können individuelle Diktatformen (z.B. Lückentext) erstellt werden.

     2.  Abschreibübungen
     3.  Selbst- und Fremdkontrolle
     4.  Kurzdiktate
     5.  Ergänzungstexte /Lückentexte
     6.  Berichtstexte
     7.  Begründung von Schreibungen
     8.  Arbeit mit dem Wörterbuch

 

Grammatikalisch orientierte Aufgabenstellungen

Grammatikalische Leistungskontrollen und Kurzkontrollen werden nach der schulinternen Punktetabelle bewertet.

Leistungskontrollen mit orthographischen und grammatikalischen Aufgabenstellungen stellen eine besondere Herausforderung dar und können entsprechend der Klassensituation sowohl mit einer Rechtschreib– als auch mit einer Grammatiknote bewertet werden.

Bewertung im Bereich Lesen und Umgang mit Texten

--> Hinführen zum Text, Erschließen des Textes und Arbeiten mit dem Text

  1. Wiedergabe des Gelesenen
  2. Aufgaben zur Sinnerfassung
  3. Erkennen von Textstrukturen
  4. Kenntnisse zu Gattungen
  5. Vorstellung von Büchern
  6. Darstellendes Spiel 

--> Gestaltung über den vorgegebenen Text hinaus

  1. Entwickeln neuer Texte
  2. Umsetzen in Bild und Schrift

--> Lesetechnische Textgestaltung

  1. lautes Lesen (Sicherheit, Genauigkeit, Tempo, Aussprache, Betonung)
  2. künstlerisch gestalteter Vortrag (Gedichte)

 

Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus Benotungen folgender Bereiche: Arithmetik, Geometrie, Stochastik, Größen und Sachrechnen.

Im Bereich ergebnisorientierter Leistungen werden folgende Aufgabenstellungen bewertet:

Lernkontrollen - Es werden 2-3 Lernkontrollen im Halbjahr – eine davon gemeinsam pro Klassenstufe – geschrieben. Die Benotung erfolgt nach der schulinternen Punktetabelle.

Kurzkontrollen dürfen eine Zeit von 30 Minuten nicht überschreiten.

Kopfrechnen
      1. die Rechenmeister im Fünf-Minuten-Heft
      2. tägliche Übungen

Im Bereich prozessorientierter Leistungen wird die Bewertung unter folgenden Kriterien berücksichtigt:

  1. Problemlöseverhalten
  2. eigene Ideen und Kreativität
  3. Abstraktions- und Transferfähigkeit
  4. Anwendung reproduktiven Lernens
  5. Arbeit in Gruppen oder mit einem Partner

Im Bereich Unterrichtsarbeit und Kommunikation werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. eigene Ideen entwickeln, erklären und begründen
  2. fremde Ideen übernehmen
  3. Argumente aufnehmen
  4. anderen bei ihren Gedankengängen folgen
  5. sich beteiligen
  6. Fachtermini benutzen
     

Leistungsbewertung im Sachunterricht/Englisch

In die Zeugnisnote können folgende Leistungen mit einfließen:

  1. schriftliche Leistungskontrollen
    Es werden 2-3 Lernkontrollen im Halbjahr – eine davon gemeinsam pro      Klassenstufe – geschrieben. Die Anforderungsbereiche Reproduzieren,      Zusammenhänge herstellen, Verallgemeinern und Reflektieren sind dabei zu      berücksichtigen.

          Die Benotung erfolgt nach der schulinternen Punktetabelle.
     2. Beiträge zum Unterrichtsgespräch
     3. Unterrichtsdokumentationen (z.B. Plakate, Sammlungen, Themenmappen)
     4. Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
        (z.B. Umgang mit Medien, Experimente)
     5. Präsentationen und Referate
     6. Ergebnisse von Partner- und Gruppenarbeiten


Leistungsbewertung im Sport / Schwimmen

Im Sportunterricht werden die Leistungsbereiche Leichtathletik, Grundübungen, Kleine Spiele und Turnen bewertet. Am Schuljahresende setzt sich die Zeugnisnote zu gleichen Teilen aus der Sport- und aus der Schwimmnote zusammen. In den Noten werden Motivation, Anstrengungsbereitschaft, Fairness und Teamfähigkeit berücksichtigt.

Die Benotung in Leichtathletik und Grundübungen erfolgt klassenstufenspezifisch nach einer Punktetabelle. Bei den Kleinen Spielen und dem Turnen werden mit den Schülern die zu bewertenden Kriterien besprochen, eingeübt und in der Benotung berücksichtigt.

 

Leistungsbewertung in Religion

In die Zeugnisnote fließen folgende Leistungen ein:

  1. mündliche Mitarbeit
  2. Mappenführung     
  3. Lernkontrollen (Die Benotung erfolgt nach der Punktetabelle)



Leistungsbewertung in Kunst und Werken

Um in künstlerischen Bereichen fair zu bewerten, werden mit den Schülern die Kriterien einer künstlerischen Arbeit zu einem Thema besprochen.

  1. Umsetzung besprochener Kriterien
  2. eigene Ideen entwickeln und erklären
  3. Anregungen, Argumente und Tipps annehmen
  4. andere Ideenumsetzungen akzeptieren und einschätzen
  5. allgemeine Sauberkeit
  6. Handhabung verschiedener Techniken

 

Leistungsbewertung in Musik

In die Zeugnisnote können folgende Leistungen mit einfließen:

  1. mündliche Mitarbeit und Musiktheorie
  2. Umgang mit Instrumenten
  3. Singevortrag/Melodie und Text
  4. Hefterführung     
  5. Lernkontrollen (Die Benotung erfolgt nach der schulinternen Punktetabelle)
  6. Präsentation und Referate

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Hausaufgabenkonzept


Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess.

Es werden nur Hausaufgaben gestellt, die den Unterricht vorbereiten, die aus dem Unterricht erwachsen sind und von den Schülern selbstständig gelöst werden können.

Hauskinder erledigen ihre Hausaufgaben zu Hause. Hortkinder erledigen ihre Hausaufgaben am Montag, Dienstag und Donnerstag innerhalb der Horthausaufgabenzeit. Die Lehrkräfte und die Erzieherinnen bemühen sich um einen engen Austausch über die Hausaufgaben der Kinder.

Wegen des unterschiedlichen Arbeitstempos und unterschiedlicher Leistungsfähigkeit einzelner Schüler können Hausaufgaben differenziert aufgegeben werden.

Je nach Klassenstufe wird ein maximaler Hausaufgaben-Zeitaufwand während der Hortzeit vorgegeben. Die Dauer der Hausaufgaben beträgt somit:

in Klasse 1 und 2: 30 Minuten

in Klasse 3:          45 Minuten

und in Klasse 4:    60 Minuten.

Die Schüler werden im Laufe der Grundschulzeit befähigt, ein HA-Heft zu führen. Dabei ist die Begleitung der Eltern erwünscht.

Zusätzlich gibt es im Team folgende Absprachen:

  • Hausaufgaben werden regelmäßig aufgegeben.
  • Hausaufgaben werden so rechtzeitig bekannt gegeben, dass die Schüler sie in einem Hausaufgabenheft notieren können.
  • Die Lehrkräfte schreiben die Hausaufgaben an die Tafel, damit alle in der      Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und Erzieherinnen einen Überblick über      den Hausaufgabenumfang haben.
  • Am Mittwoch und am Freitag werden keine Hausaufgaben zum Folgetag aufgegeben. Im Hort findet an diesen Tagen keine Hausaufgabenzeit statt.

An folgenden Tagen ist hausaufgabenfrei:   

  • Projekttage   
  • Elternsprechtage   
  • Kirchliche Feiertage   
  • Vor den Ferien/über die Ferien  
  • Nicht angefertigte Hausaufgaben werden von den Lehrkräften dokumentiert und müssen zeitnah nachgeholt werden. 

Die Klassenlehrer/innen und Horterzieherinnen erklären auf den Elternabenden die Hausaufgabenpraxis.

Dieses Konzept wird zur Zeit evaluiert.

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Präventionskonzept


1. Gewaltprävention

Gewaltprävention ist Unterrichtsprinzip und findet im täglichen Leben in vielfältiger Form statt. Beispiele hierfür sind Auswertungsrunden, Kleingruppengespräche, Gespräche mit der Schulleitung. Die Achtung der Rechte von Jungen und Mädchen auf Selbstbestimmung und Privatsphäre sind wesentlicher Baustein unserer primären Prävention von sexualisierter Gewalt. Alle Kolleginnen und Kollegen bilden sich regelmäßig in diesem Bereich fort.

Die Angebote der örtlichen Polizei sind regelmäßiger Bestandteil des Unterrichts. Inhalte hierbei sind Themen wie Strafrecht, Straffähigkeit und Gewaltmodelle. Dies erfolgt sowohl durch Unterrichtseinheiten in der Schule als auch durch Unterrichtsgänge.


2. Verkehrssicherheit

Eine Arbeitsgruppe „Sicherer Schulweg“, bestehend aus Vertretern der Elternschaft, des Kollegiums und der Polizei ist verantwortlich für die Erarbeitung und die Kennzeichnung (gelbe Füße) des empfohlenen sicheren Schulwegs. Vor Unterrichtsbeginn werden besonders gefährliche Übergänge zusätzlich von Verkehrshelfern gesichert. Hierfür werden in den höheren Klassen der Niels-Stensen-Schule in Zusammenarbeit mit der Polizei Schüler ausgebildet.

Die Angebote der örtlichen Polizei ergänzen regelmäßig den Verkehrserziehungsunterricht in allen Klassenstufen. Dies erfolgt sowohl durch Unterrichtseinheiten in der Schule als auch durch Unterrichtsgänge.

In der vierten Klasse erfolgt die Radfahrprüfung nach Möglichkeit im 1. Halbjahr im Verkehrsgarten der Polizei. Weiterhin werden Projekttage der Polizei zu unterschiedlichen Themen der Verkehrsprävention wahrgenommen.


3. Gesundheitserziehung

Eltern, Lehrer und Erzieherinnen achten gemeinsam auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder. Die Zusammensetzung der Ernährung und ihre Bedeutung für die Gesundheit des Körpers ist Thema des Sachunterrichts in allen Klassenstufen.

Die Angebote des staatlichen Gesundheitsamtes zur Zahngesundheit werden in allen Klassenstufen genutzt. Dazu gehören zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Unterrichtsbesuche von zahnärztlichem Fachpersonal.

Ein regelmäßiger Sport- und Schwimmunterricht ist grundsätzlicher Bestandteil der Stundentafel. Klasseninterne Gespräche zur Körperhygiene erfolgen regelmäßig.

Darüber hinaus stehen den Kindern für eine aktive Pausengestaltung Spiel- und Klettergeräte zur Verfügung.

Weiterhin werden Angebote unterschiedlicher Institutionen (Landwirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium, Krankenkassen) genutzt.

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Beratungskonzept


Beratung ist als wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule zu sehen. Sie umfasst neben der Beratungspflicht durch die Lehrkräfte auch eine Holpflicht der Eltern, wenn diese eine entsprechende Beratung für ihr Kind anfordern möchten.

Felder der Beratung

1. Sprach- bzw. Lernstand
2. Lernschwierigkeiten
3. Arbeits- und Sozialverhalten
4. Schullaufbahn

Deswegen sind außerplanmäßige Beratungen jeder Zeit nach Terminabsprache möglich. Die Beratung an der Niels-Stensen-Schule erfolgt durch den Klassenlehrer, die Fachlehrkräfte/Sonderpädagogen, die Schulleitung oder auch außerschulische Beratungsstellen.

  1. Beratung  durch die Klassenlehrer/in, Fachlehrer/in, Horterzieherin

      Kontinuierliche Gesprächsangebote sind:

  • Sitzungen des Klassenelternschaft zur Klassensituation
  • Elternsprechtage pro Schuljahr zur Lernentwicklung des Kindes
    (im Herbst, zu den Halbjahres- und Endjahreszeugnissen)
  • Informationen auf dem 1. Elternabend für alle Eltern der
    entsprechenden Jahrgangsstufe zu:
    Klasse 1 - Lernen an der Niels-Stensen-Schule
    Klasse 2 - Marchtaler Plan
    Klasse 3 - Umgang mit Leistungsbewertung
    Klasse 4 - Schullaufbahn

     2. Beratung durch Sonderpädagogen unserer Schule

     Möglich sind:

  • Einzelberatungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Information zu aktuellen Themen (LRS, Sprachförderung...)

 
     3. Beratung durch die Schulleitung

    Schwerpunkte sind neben der

  • Einzelberatung
    • nach den Vorschultagen /Beobachtungstag (Beratung bei Problemen!)
    • Information zur Schulanmeldung (Tag der Offenen Tür im September)
  • Elternabende
          1. vor der Schule im St. Anna-Kindergarten:
              Thema Schulfähigkeit (etwa März)
          2. zum Schuleintritt (etwa Mai)
          3. zur Weiterführung unserer Schule; gestaltet von deren Schulleitung 
             (3./4. Klasse Oktober)

     
      4. Zusammenarbeit mit Beratungsstellen

Entsprechende Gespräche finden vor allem nach Absprache zwischen Erziehungsberechtigten und dem Klassenleiter statt.

Beratungsgrundsätze:

Jede Beratung ist nur dann sinnvoll, wenn sie bestimmten Grundsätzen unterliegt.

Diese sind:

  • Freiwilligkeit
  • Verschwiegenheit
  • größtmögliche Kooperation
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit

Grundschullehrkräfte besitzen in bestimmten Bereichen (siehe unten) keine ausreichenden fachlichen Kompetenzen. In diesen Fällen ist eine Beratung durch andere Fachkräfte pädagogisch sinnvoll. Aus diesem Grund behält sich die Grundschule vor, auf weitergehende Beratungsinstanzen hin zu verweisen. Diese sind z. B.:

  • Schulpsychologischer Dienst
  • Familienberatung der Diakonie, sowie der Caritas
  • Kinderschutzbund

Ansonsten gibt es an unserer Grundschule keine festgelegten Lehrersprechzeiten.

Probleme, die sich im Laufe eines Grundschulvormittags entwickeln können, erlauben im Hinblick auf die Schüler keinen Aufschub, sondern bedürfen der schnellen Klärung. Dem trägt das Kollegium unserer Grundschule Rechnung.

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Konstruktiver Umgang mit Beschwerden


Konstruktiver und transparenter Umgang mit Beschwerden

Durch die maßgeblichen Veränderungen im Schul- bzw. Schulverwaltungsgesetz und im Zuge zunehmender Selbstständigkeit von Schulen verändern und erhöhen sich die Anforderungen an Schulleitungen im Verständnis von Personalleitung und -entwicklung. Gerade der sensible Bereich des Konfliktmanagements setzt ein anforderungsgerechtes Aufgaben- und Führungsverständnis auch im Sinne von Personalfürsorge voraus, da ein gutes Arbeitsklima eine der Grundlagen von Qualität an Schulen ist.

Die Schule ist ein Lebensraum, in dem Menschen verschiedenen Alters aufeinandertreffen. Konflikte gehören zum Schulalltag. Wir an der NSS sehen Konflikte und deren Lösung als einen wichtigen und auch notwendigen Schritt zur Persönlichkeitsentwicklung. Den Eltern werden die Regeln an unserer Schule für das Miteinander ausführlich in Klassenelternversammlungen mitgeteilt. Das oberste Prinzip in der Konfliktsituation ist zunächst das Gespräch mit dem Konfliktpartner.
Zum geregelten Umgang mit Konflikten auf verschiedenen Beschwerdeebenen wurden folgende Regelungen erarbeitet:

1. Beschwerden von Schülern über Schüler

Um die Kompetenz der Kinder im Umgang mit Problemen zu erhöhen, erhalten die Schüler wöchentlich im Auswertungskreis der Klasse die Möglichkeit, eine Streitkultur zu erlernen.

Sie üben sich darin:
   1. angemessen Lob und Kritik zu äußern
   2. Konflikte wahrzunehmen
   3. „Ich-Botschaften“ zu formulieren/
      Befindlichkeiten in angemessener Form zu benennen
   4. empathisch zu reagieren

Führt ein Gespräch unter den Beteiligten nicht zu einer Lösung, ist der nächste Ansprechpartner entweder der Klassenlehrer, der Fachlehrer oder die Pausenaufsicht.

Dauern die Konflikte an, sind die Konflikte gravierend oder kann keine Lösung gefunden werden, sind die Eltern zu informieren und die Schulleiterin zu Rate gezogen.

Im äußersten Fall muss eine Klassenkonferenz einberufen werden.


2. Beschwerden von Schülern über Lehrer

Bei Beschwerden von Schülern über Lehrer gilt zunächst wiederum das oben beschriebene Grundprinzip der direkten Ansprache. Bleibt dies erfolglos, ist der nächste Ansprechpartner ein Lehrer des Vertrauens oder die Schulleitung.


3. Beschwerden von Lehrern über Schüler

Führt das Gespräch des Lehrers mit dem Schüler nicht zu einer Lösung des Konfliktes, sind der Klassenlehrer, der Fachlehrer oder die Eltern einzubeziehen. In dem kollegialen Team wird gemeinsam beraten, wie der Konflikt dauerhaft zu lösen ist. Auch hier stellt die Klassenkonferenz das letzte Mittel dar. Ein Protokoll ist anzufertigen.


4. Beschwerden von Lehrern über Lehrer

Die Kollegen an der Niels-Stensen-Schule gehen davon aus, dass sie so professionell arbeiten, dass sie diese Beschwerden direkt mit dem Konfliktpartner sachlich klären können. Bei Bedarf ist es üblich, sich Rat aus dem Kollegium, bzw. der Mitarbeitervertretung zu holen. Danach sind die Schulleitung und der Träger Ansprechpartner.


5. Beschwerden von Eltern über Lehrer

Schon zu Beginn eines jeden Schuljahres wird auf dem ersten Elternabend eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern angestrebt, die auch auf Offenheit in Konfliktsituationen abzielt. Damit ist eine Basis geschaffen, die dem Lehrer/innenteam, den Eltern und ggf. den Fachlehrern eine angemessene Konfliktlösung ermöglicht.

Die Schulleitung zeigt sich immer offen für gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten; die Beratungsstelle kann hinzugezogen werden.


6. Beschwerden von Eltern über Schüler

Beschwerden von Eltern, die nicht die eigenen Kinder betreffen, sollen an den Klassenleiter gerichtet werden, mit Bitte um Unterstützung; die Schulleitung kann hinzugezogen werden.


7. Beschwerden von Eltern über andere Missstände
(Straßenverkehr, Platzmangel, Schulplatzabsagen...)

Beschwerden aus der Elternschaft über schulische Missstände können von den Betroffenen an den Klassen- / Schulelternrat bzw. an die Schulleitung geleitet werden, die dann diese Beschwerden prüft und Möglichkeiten zur Bereinigung findet.

Dazu können das Kollegium, der Schulelternrat oder andere nötige Instanzen mit einbezogen werden. Liegt die Lösung des Problems auf Seiten des Trägers, leitet die Schulleitung diese Beschwerden dorthin weiter.


8. Beschwerden der Öffentlichkeit über Schüler

Beschwerden aus der Öffentlichkeit (Bäcker, Nachbar, Busfahrer usw.) werden von den Betroffenen an die Schulleitung geleitet, die dann diese Beschwerden prüft. Die Klassenlehrer/innen sind dann die nächsten Ansprechpartner für die Lösung des jeweiligen Problems. Schwerwiegende oder wiederkehrende Beschwerden werden in der Schulkonferenz oder in der Lehrer-Dienstbesprechung beraten.

Wichtige Vereinbarungen aus Konfliktgesprächen werden festgehalten, indem ein Gesprächsprotokoll erstellt und in der Schülerakte abgeheftet wird.
Der Schulleitung ist es wichtig, dass alle Beteiligten beim Umgang mit Konflikten den „Instanzenweg“ einhalten. Dieser sieht zusammengefasst wie folgt aus:

  1. direktes Gespräch der Beteiligten
  2. Gespräch mit der Klassenleitung
  3. Gespräch mit der Schulleitung
  4. Gespräch mit dem Träger

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Vertretungskonzept


1. Gründe für Unterrichtsvertretung

  • Erkrankungen, Kuren/Reha, Beurlaubungen
  • Fortbildungsveranstaltungen; andere dienstliche Verpflichtungen
  • Klassenfahrten, Unterrichtsgänge und Klassenveranstaltungen

Dadurch wird Vertretungsunterricht erforderlich oder es entsteht unvermeidbarer Unterrichtsausfall.

2. Vertretungsunterricht

Vertretungsunterricht soll sinnvoll sein. Dies ist der Fall,

- wenn die Vertretungsstunde dem geplanten Regelunterricht möglichst entspricht.
- wenn der Unterricht in dem jeweiligen Fach fortgeführt werden kann.
- wenn in dem jeweiligen Fach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden.
- wenn die Vertretungsstunde in sinnvoller Weise andere schulische Aufgabenfelder zum Inhalt hat (Schulweg, Schulgottesdienste o.ä. üben).
- wenn die Unterrichtszeit für andere pädagogisch sinnvolle Aktionen genutzt wird, für die sonst zu wenig Zeit ist (z.B. Klassengespräche).

3. Organisation des Vertretungsunterrichts

- Langfristige Vertretungsgründe (Fortbildungen, Klassenfahrten, Arzttermine o.ä.) werden frühzeitig besprochen und Termine schriftlich im Wochenplaner fixiert.
- Der erkrankte Mitarbeiter informiert die stellvertretende Schulleiterin möglichst frühzeitig, spätestens bis 6.30 Uhr am entsprechenden ersten Krankheitstag telefonisch.
- Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan von der stellvertretenden Schulleiterin geregelt und ausgehängt (Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diesen täglich einzusehen).
- Grundsätzlich werden die ersten 4 Stunden vertreten.
- Jede Lehrkraft, die weiß, dass sie zu einem bestimmten Termin nicht unterrichten kann, stellt den Vertretungslehrkräften Planungsvorschläge, Hinweise auf Buchkapitel und ggf. Arbeitsunterlagen für die Vertretungsstunden zur Verfügung.
- Bei kurzfristigem Vertretungsunterricht benachrichtigt der Planer den entsprechenden Vertretungslehrer rechtzeitig. Dieser kann u.a. auf das vorhandene Freiarbeitsmaterial zurück greifen.
- Sollte die Lehrkraft, die zum Vertretungsunterricht eingesetzt worden ist, nicht im Unterrichtsraum eintreffen, so benachrichtigt ein Klassensprecher umgehend Lehrkräfte im Lehrerzimmer oder das Sekretariat.
- Ausfallstunden (nur 5./6. Stunde) werden rechtzeitig in der Klasse angesagt.
                    –> Verantwortlich: Klassenlehrerin, Schulleitung
- Hitzefrei-Regelung: An heißen Tagen werden die 5. und 6. Stunde auf 30 Minuten verkürzt unterrichtet. (Das heißt: die 5. Stunde endet um 12.20 Uhr, die 6. Stunde endet um 12.50 Uhr.)

Sinnvolle Vertretungslösungen für längere Ausfallzeiten:

Es wird angestrebt, eine kontinuierliche fachliche Vertretung zu gewährleisten. Dazu werden die Möglichkeiten der Zweitbesetzung von Teilungsstunden, Erhöhung der Stundenzahl von Beschäftigten o.Ä. genutzt.

Regelung für Hauskinder bei Ausfallstunden/Hitzefrei:

- Am Schuljahresanfang erhalten deren Eltern eine schriftliche Anfrage, wie bei Unterrichtsausfall verfahren werden soll.
- Kinder, die nicht nach Hause gehen können, nutzen einen möglichst festgelegten Raum zur Freiarbeit. Sie melden sich bei einer verantwortlichen Kollegin an.
- Eine Liste der Hauskinder mit Telefonnummern hängt im Sekretariat und im Lehrerzimmer an den Klassenlehrerfächern.

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Fortbildungskonzept


1.Grundlage

Die Grundlage für das Konzept ist die Tatsache, dass das MV SchG jeden Lehrer zur Fortbildung verpflichtet. Das heißt:

- Jedes Kollegiumsmitglied nimmt an Fortbildungsmaßnahmen teil.
- Unser Unterricht steht jeder Kollegin/jedem Kollegen jederzeit für Hospitationen zur Verfügung.
- Kriterium für die Genehmigung einer Fortbildungsmaßnahme durch die Schulleitung: Profitiert die Schule/die Schüler und Schülerinnen von der Fortbildungsmaßnahme der Kollegin/des Kollegen?

 

2. Umfang der Fortbildungsmaßnahmen

- Festgelegt werden die folgenden Fortbildungsumfänge einerseits für das Kollegium als Ganzes und andererseits für jede Kollegin/jeden Kollegen:

  • 2 Veranstaltungen für das Kollegium (1 pro Halbjahr, Schule/Stiftung)
  • 2 Fortbildungen für jeden einzelnen, frei terminierbar: davon 1      Veranstaltung für die Schule, die anderen sind frei wählbar.

- Festgelegt wird, dass vor jeder Fortbildungsmaßnahme für das Kollegium (z.B. SchILF) die schuleigenen Ressourcen gründlich geprüft werden. Damit ist gemeint:

  • Wie viel Geld steht zur Verfügung?
  • Wie ist die technische Ausstattung der Schule?
  • Gibt es mögliche Referenten/Fachleute an unserer Schule/im Kollegium?
  • Budget einhalten, Kosten sparen
  • Kolleginnen/Kollegen in die Maßnahme integrieren } Motivation

 

3. Ziele der Fortbildungsmaßnahmen

- Basis schaffen für die Erkenntnis "Fortbildung muss sein!"
- Verbesserung der fachlichen Kompetenzen aller Kolleginnen/Kollegen
- Sensibilisierung des Kollegiums für Innovationen des Unterrichts/der Unterrichtsmethoden.
- Schaffung von Transparenz, u.a. bei Ablehnung einer Fortbildung
- Es sollte die Möglichkeit bestehen, zwei Kolleginnen/Kollegen zu einer Fortbildung zu schicken, wenn Konsens darüber besteht, dass die Ergebnisse und Inhalte der Maßnahme von zwei Personen besser transportiert werden können.

 

4. Auswertung der Fortbildungsmaßnahmen

Grundsätzlich sollte nach jeder Fortbildung ein Gespräch mit der Schulleitung stattfinden.

Dazu wird ein ausgefüllter Reflexionsbogen (Formblatt) mitgebracht, um zu planen, wir die Inhalte des jeweiligen Lehrgangs dem Kollegium weiter vermittelt werden können.

Obligatorisch ist auch ein mündlicher Kurzbericht in der Dienstbesprechung über Inhalte und eigene Einschätzung der besuchten Fortbildung.

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Konzept zur Personalentwicklung


Grundsatz des Konzeptes zur Personalentwicklung

Mit der Personalentwicklung wird dafür Sorge getragen, dass Lehrer/innen und alle weiteren Mitarbeiter/innen in der erforderlichen Anzahl, mit der erforderlichen Qualifikation zur

Verfügung stehen, so dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag hinsichtlich der Schüler/innen

sowie ihrer Erziehungsberechtigten optimal gestaltet werden kann.

Soll dies auch in der Zukunft gewährleistet sein, bedarf es einer systematischen Personalentwicklung. Sie soll an unserer Schule dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und

-bereitschaft der in unserer Schule tätigen Menschen zu stärken und sie in der optimalen

Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Unterricht soll jederzeit weitgehend optimal gewährleistet sein. Personalentwicklung muss mittel- und langfristig sowie zielorientiert ausgerichtet sein. Wesentliche Gesichtspunkte dabei müssen sein:

  • die Festlegung zur Unterrichtsversorgung
  • Festsetzung der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte
  • das Schulkonzept
  • das Schulprofil
  • die Rahmenschulordnung

In der Niels-Stensen-Schule wird in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger die Personalentwicklung wie folgt gehandhabt:

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Ermittlung des gegenwärtigen Personalbestandes


a. Bedarfsanalyse, ausgerichtet an Ist und Soll der Unterrichtsversorgung

b. Bedarfsanalyse, ausgerichtet am Fächerbedarf (Mangelfächer, Überhangfächer)

c. personelle Einzelmaßnahmen – Pensionierungen, Beurlaubungen, Elternzeit, Sabbatjahr, Teilzeitbeschäftigungen, Berufsunfähigkeit

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Der Personalbedarf


Der Personalbedarf wird durch folgende Faktoren bestimmt:

- Entwicklung der Schülerzahlen
- Entwicklung der Zahl der Klassen,
- Bedarf an Angeboten für die Volle Halbtagsgrundschule
- Veränderung der Stundentafel oder der Lehrpläne.

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Personalbeschaffung


Sowohl die NSS als auch der Schulträger stehen im engen Kontakt zu verschiedenen

Ausbildungsseminaren, um dort ggf. Kollegen und Kolleginnen für den Dienst an

Freien Katholischen Schulen zu gewinnen. Darüber hinaus wird über die Homepage des

Bistums, über die Schulzeitung: „Lebenswerte Schule“ und die Kirchenzeitung auf offene Lehrerstellen mit einer entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibung aufmerksam gemacht.

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Personalauswahl


Kollegen und Kolleginnen werden nach Eingang ihrer Bewerbung mit:

  • persönlichem Anschreiben
  • Lebenslauf
  • vorhandenen Abschlüssen
  • vorhandenen Arbeitszeugnissen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Daran nehmen teil:
der Stiftungsdirektor, die Schulleitung, ein Mitglied der Mitarbeitervertretung

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Personalabsprachen


Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Einstellung werden festgelegt:

  • Stundenumfang, Angestelltenverhältnis, Befristung, Formalien
  • evtl. verpflichtender Einführungskurs für neue Lehrkräfte vom Schulträger

- Zuweisung eines Mentors/ einer Mentorin in der Schule für das 1. Halbjahr der Beschäftigungszeit

  • Unterrichtsbesuche / Beratungsgespräche durch den Schulleiter
  • dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit und Rückmeldung an den      Schulträger
  • Entfristung des Arbeitsvertrages durch den Schulträger

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Einführung neuer Lehrkräfte


Die neuen Lehrkräfte werden in ausführlichen Gesprächen mit der spezifischen Struktur der Arbeit an der Niels-Stensen-Schule vertraut gemacht. Dabei werden insbesondere folgende Punkte angesprochen:

  • Geschichte der Schule
  • Hinweise zur Zusammensetzung der Schülerschaft
  • besondere Schwerpunkte der Arbeit – Schulkonzept
  • Aspekte der Schulordnung und des Umgangs mit den Schülern
  • Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten

Die neuen Lehrkräfte werden mit den Räumlichkeiten der Schule vertraut gemacht und erhalten die notwendigen Unterlagen und Ausrüstung

  • Schlüssel für Klassenräume und die entsprechenden Fachräume
  • Lehrerfach
  • Arbeitspläne der jeweiligen Fächer
  • soweit vorhanden: Lehrbücher
  • Sammlung wichtiger Konzepte
  • Hinweise auf Schul-Homepage

Die neuen Lehrkräfte werden zunächst so eingesetzt, dass

  • sie im Jahrgang mit erfahrenen Lehrkräften zusammenarbeiten können,
  • ihre Einsatzwünsche möglichst berücksichtigt werden.
  • die Anzahl der zu unterrichtenden Fächer und Klassen nicht zu groß ist.

Die neuen Lehrkräfte werden im Unterricht besucht. Anschließend wird ein Gespräch geführt und die Erfahrungen und Entwicklungen der letzten Monate werden besprochen.

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Teamarbeit


Die Zusammenarbeit fördert die Kommunikation unter den Lehrkräften und dient dazu im Unterricht und bei Klassenarbeiten vergleichbare Anforderungen zu stellen. Die Zusammenarbeit ist aufgabenorientiert und damit sinnhaftig.

Es gibt bei uns:

  • regelmäßige Dienstberatungen wöchentlich
  • pädagogische Konferenzen
  • Fachkonferenzen     
  • jahrgangs- und fächerübergreifende Unterrichtsvorbereitungen
  • gemeinsame Fortbildungen (fachlich und teamorientiert)
  • gegenseitige Unterrichtsbesuche

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Tagesablauf


Ein geregelter Tagesablauf gibt den Kindern Sicherheit; den Eltern, Erzieherinnen und Lehrerinnen gewährt der Ablauf, dass die Kinder durchgehend sinnvoll betreut werden.

Unser Schulhaus „lebt“ den ganzen Tag, nicht nur zur Unterrichtszeit. Da der Niels–Stensen–Schule ein Hort angeschlossen ist, können wir ihrem Kind eine sinnvolle pädagogische Betreuung über den ganzen Tag anbieten. Die Betreuungszeiten sind von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Neben der Klassenlehrerin hat jede Klasse auch eine Horterzieherin als Bezugsperson. Die Lehrerinnen und Erzieherinnen stehen in ständigem Austausch über Belange des täglichen Miteinanders zwischen Kindern, Erzieherinnen und Lehrerinnen. So wird die Erzieherin von der Klassenlehrerin über den aktuellen Stand der Hausaufgaben sowie über besondere Ereignisse des Vormittages informiert. Die Erzieherin dagegen gibt der Lehrerin Rückmeldung über Ereignisse des Nachmittages. Einige Projekte ( wie z.B. Gottesdienstvorbereitungen, Ausflüge oder Feiern u.ä. ) werden gemeinsam durchgeführt.

Ein Frühhort öffnet seine Türen von 7.00 Uhr bis 7.40 Uhr. Kinder, die den Frühhort besuchen wollen, müssen extra für diesen angemeldet werden. In der Zeit von 7.30 Uhr bis 7.40 Uhr bleibt unsere Schultür geschlossen (ausgenommen bei schlechtem Wetter) .

Ab 7.40 Uhr treffen sich die Kinder in ihrem Klassenraum. Es kann erzählt, gespielt und mit der Lehrerin gesprochen werden, bevor alle gemeinsam um 7.50 Uhr mit dem Unterricht beginnen.

Der Schulvormittag gliedert sich in Unterrichtsblöcke. Es gibt kein Klingelzeichen, ein strenger 45-Minuten-Rhythmus muss nicht eingehalten werden. Wie lange ein Thema bearbeitet wird, richtet sich nach dem Lerninhalt und dem Lerntempo der Kinder. Jede Klasse hat jedoch auch ihren Stundenplan. Die Lehrerinnen achten darauf, dass alle Fächer insgesamt in den vorgesehenen Stundenzahlen unterrichtet werden. Sie können jedoch den Stundenplan so variieren, dass viele Unterrichtsgänge, Projekte und längere Lernphasen möglich werden.

Der erste Unterrichtsblock dauert von 7.50 Uhr bis 9.20 Uhr. Pausen und Entspannungsphasen werden nach Bedarf durchgeführt. Für die Frühstückspause nehmen wir uns von 9.20 Uhr bis 9.35 Uhr Zeit. Wir wünschen uns, dass jedes Kind ein gesundes und umweltfreundlich verpacktes Frühstück mitbringt. Süßigkeiten müssen zu Hause bleiben (Ausnahme: Kindergeburtstage).

Wir bieten Kakao und Milch an. Das Milchgeld wird in der Regel zu Ersten des Monats von der Klassenlehrerin eingesammelt. Aufgrund der

Ferienzeiten setzen wir auch manchmal einen Monat mit der Sammlung aus. Die Kinder benötigen für die ausgeteilte Milch einen verschließbaren Trinkbecher, der täglich zu Hause gesäubert werden muss.

Der Schulvormittag sieht insgesamt wie folgt aus:

7.40 Uhr bis 7.50 Uhr offener Anfang im Klassenraum
7.50 Uhr bis 9.20 Uhr 1. Unterrichtsblock (1. und 2. Stunde)
9.20 Uhr bis 9.35 Uhr Frühstückspause
9.35 Uhr bis 9.55 Uhr große Hofpause
10.00 Uhr bis 11.35 Uhr 2. Unterrichtsblock (3. und 4. Stunde )
11.35 Uhr bis 11.50 Uhr kleine Hofpause
11.50 Uhr bis 12.35 Uhr 5. Stunde
12.35 Uhr bis 13.20 Uhr 6. Stunde

Die ersten Klassen haben in der Regel eine Unterrichtszeit von 7. 50 Uhr bis 11.35 Uhr. Die Klassen 2 bis 4 haben entsprechend der Stundentafel mehr Stunden. Unterrichtsausfall wird durch Vertretung aufgefangen. Wenn dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, werden Ihnen die Ausfallstunden bekannt gegeben.

Nach Unterrichtsschluss findet für die Hortkinder das Mittagessen statt.

Kinder, die im Anschluss den katholischen Religionsunterricht in den Gemeinden besuchen, werden am betreffenden Tag kostenfrei betreut. Melden Sie Ihr Kind bitte entsprechend im Hort an!

Das Essengeld wird mit dem Speisenanbieter abgerechnet( siehe Hortinformationen).

Für alle Hortkinder findet nach einer Freizeit die Hausaufgabenzeit statt:

von 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr für 1./2.Klasse
von 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr für 3.Klasse
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr für 4. Klasse

Damit eine ruhige Arbeitsatmosphäre für alle entstehen kann, soll in dieser Zeit nicht angerufen werden und es können keine Kinder abgeholt werden. Die Schultür bleibt in der Zeit von 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr geschlossen.

Nach der Hausaufgabenzeit erfolgen freie Hortangebote bis 17.00 Uhr.

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Schulregeln


Grundsätzlich gilt die Rahmenschulordnung der Bernostiftung, insbesondere die Paragraphen 12 bis 14.

Eltern erhalten möglichst zur Einschulung ihres Kindes das „ABC für Eltern“, in dem verbindliche Regeln für das Zusammenleben in der Schule aufgeführt sind.

Für die Grundschule sind die Regeln in der Schulordnung der Niels-Stensen-Schule konkretisiert.

Diese Schulregeln werden im Rahmen des Unterrichts den Schülern vom Klassenlehrer bekannt gegeben. Die Bekanntgabe wird im Klassenbuch dokumentiert.


Schulregeln der Niels-Stensen-Grundschule


Umgang miteinander

1. Wir verletzen uns nicht gegenseitig, auch nicht mit Worten.
2. Das Eigentum anderer achten wir.

Verhalten und Ordnung im Haus

1. Alle Kinder sind spätestens um 7.45 Uhr im Klassenraum.
2. Im Haus werden Wechselschuhe getragen.
3. Kaugummi sowie Süßigkeiten sind an der Schule verboten (Ausnahmen sind Feierlichkeiten).
4. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassen- und Gruppenraum und in der Garderobe verantwortlich.
5. Toilettenräume werden sauber verlassen und pfleglich behandelt.
6. Das Schulgelände wird nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft oder Erzieherin verlassen.
7. Gefundene Sachen liegen in der Fundkiste, Wertsachen im Lehrerzimmer.
8. Elektronisches Spielzeug wird nur nach Absprache mit in die Schule gebracht.
9. Handys sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich ausgeschaltet.
10. Gelegenheit zum Tauschen von Sammelkarten ist am Dienstag und am Freitag ab der zweiten Hofpause.
11. Für Ballspiele steht ausschließlich das Außengelände zur Verfügung.

Pausenregel auf dem Fußballfeld:

Montag: Kl. 1
Dienstag: Kl. 2
Mittwoch: Kl. 3
Donnerstag: Kl. 4
Freitag: fußballfreier Tag

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