Anmeldung

Hortplatz an der Niels-Stensen-Schule

Mit der Zusage der Grundschule auf einen Schulplatz bekommen Sie für Ihr Kind auch einen Hortplatz. Alle Grundschüler sind auch Hortkinder. Die Zusammenarbeit ist konzeptionell verankert und prägt unsere pädagogische Zielsetzung in der Gesamtheit. 

Sie erhalten von uns eine Einladung für ein Anmeldegespräch im Zeitraum von Februar/März des Einschulungsjahres. Sie lernen uns kennen und bekommen alle Vertragsunterlagen, die für die Struktur des Hortes relevant sind.

Im nächsten Schritt beantragen Sie einen Bedarfsbescheid beim zuständigen Jugendamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde des Kindes. Es ist nachzuweisen, dass Sie erwerbstätig sind, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Erwerbstätige müssen darin ihre konkreten Arbeitszeiten angeben, die bestätigen, dass die Betreuung der Kinder zu Hause nicht möglich ist.

Die tägliche Betreuungszeit im Hort richtet sich nach dem Nachweis der konkreten Arbeitszeiten.

Folgende Betreuungszeiten (Anzahl der Stunden) sind im Hort möglich:

  • während der Schulzeit:
    • Ganztagsplatz mit 6 Stunden täglich oder 
    • Teilzeitplatz mit 3 Stunden täglich, von 12 Uhr bis 15 Uhr
  • während der Schulferien:
    • In den Schulferien kann die Anzahl der Betreuungsstunden erweitert werden (​​​​​​​​bei einem Ganztagsplatz auf bis zu 10 Stunden; bei einem Teilzeitplatz auf bis zu 6 Stunden täglich)Seitens der Eltern ist eine Glaubhaftmachung der tatsächlichen Arbeitszeiten notwendig, die - über ein Formular von der Leitung des Hortes ausgegeben - abgefragt werden.​​​​​​​

Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde

Die Bearbeitungszeit beträgt in den meisten Städten und Gemeinden etwa acht Wochen, daher sollten Sie den Antrag auf Betreuung Ihres Kindes bis Ende April des Einschulungsjahres bei Ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde einreichen.

  • Für Schwerin: Jugendamt Schwerin/ Kindertagesförderung
    • Für eine unproblematische Beantragung ist eine Online-Anmeldung empfehlenswert. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, einen Termin im BürgerBüro des Stadthauses Schwerin zu vereinbaren, um den Antrag vor Ort auszufüllen oder abzugeben.
  • Für Ludwigslust- Parchim: Antragsstellung beim Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust
  • Für Nordwestmecklenburg: 
    • Fachdienst Jugend (Kindertagesstätten und Kindertagespflege), Altwismarstraße 7-17, 23966 Wismar
    • www.nordwestmecklenburg.de 
    • Telefon: 03841 / 3040-5168

Kosten für den Hortplatz

Die Kosten für einen Hortplatz sowie die zusätzlichen Kosten für den Mehrbedarf an Betreuung in den Ferien übernimmt seit dem 01.01.2020 das Land Mecklenburg- Vorpommern.

Lediglich die Kosten für Verpflegung, wie Mittagessen und Vesper, sind von den Eltern zu tragen. Wer über kein oder wenig Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Sind die Kriterien erfüllt, übernimmt das Amt die Kosten für die Verpflegung ganz oder anteilig.