FAQ

Viele unserer Eltern und Schüler*innen haben ähnliche Fragen. Hier haben wir einige der häufig gestellten Fragen aufgelistet und beantwortet. Vielleicht finden auch Sie die passende Antwort.

Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, rufen Sie uns gern an! Zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr geben wir Ihnen gern Auskunft zu allen Themen rund um die Niels-Stensen-Schule.

  • S. Emmerich

    Sekretariat Grundschule

  • P. Heidemann

    Sekretariat Regionale Schule/Gymnasium

Wer kann zu uns kommen?
Wie melde ich mein Kind an?
Wie hoch ist das Schulgeld?
Ist die Niels-Stensen-Schule in Schwerin staatlich anerkannt?
Wann können wir und unser Kind die Schule besichtigen?

 

Wer kann zu uns kommen?

Wenn Sie als Eltern eine christliche und weltoffene Erziehung Ihres Kindes befürworten und Sie Schule als Ort der Mitverantwortung und Chance zur Mitgestaltung sehen, können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden.

Wir sind in erster Linie an Schülern und Schülerinnen interessiert, die für die Dauer ihrer gesamten Schulzeit, d.h. bis zur 10. Klasse (Mittlere Reife) bzw. bis zur 12. Klasse (Abitur) an unserer Schule bleiben wollen. Dies ist ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Aufnahme in die 5. Klasse.

Unsere Schüler und Schülerinnen sind jeweils zu etwa einem Drittel katholisch, evangelisch und ohne konfessionelle Bindung.

Wie melde ich mein Kind an?

Zunächst benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen:

Für die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
  • Ein formloses Anschreiben, in dem Sie Ihre Beweggründe für die Beschulung an der Niels-Stensen-Schule darlegen.
  • Eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes.
  • Falls vorhanden, eine Kopie der Taufurkunde Ihres Kindes.
  • Ein Foto Ihres Kindes (ein Passfoto ist nicht erforderlich).

Für die Anmeldung Ihres Kinder an der weiterführenden Schule:

  • den ausgefüllten Aufnahmeantrag 
  • das letzte Halbjahres- und Endjahreszeugnis 
  • ein Passbild Ihres Kindes
  • eine handschriftliche Begründung Ihres Kindes: „Wie stellst du dir deine Schule vor?“ „Welcher Deiner Fähigkeiten kannst Du einbringen?“
  • eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • ggf. eine Kopie der Taufurkunde".

Anschließend meldet sich die Schule bei Ihnen, mit Informationen zum weiteren Verfahren.

Wie hoch ist das Schulgeld?

Das Schulgeld ist einkommensabhängig. Der Regelsatz an der Grundschule beträgt 90 EUR.
An der weiterführenden Schule wird ein Schulgeld in Höhe von 120 EUR (Regelsatz) erhoben.

Ist die Niels-Stensen-Schule in Schwerin staatlich anerkannt?

Die Niels-Stensen-Schule ist eine katholische Schule in Trägerschaft der Bernostiftung.

Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das staatliche Bildungsangebot und tragen damit zur Vielfalt des Schulwesens bei. Als staatlich anerkannte Ersatzschule führen wir alle Prüfungen in eigener Verantwortung durch. Erworbene Abschlüsse (Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur) sind denen einer staatlichen Schule gleichwertig.

Wann können wir und unser Kind die Schule besichtigen?

Für einen Einblick in die Niels-Stensen-Schule besuchen Sie uns gern am Tag der offenen Tür. Dieser findet jedes Jahr im Herbst an einem Samstag statt. Den genauen Termin erfahren Sie u.a. in den Ankündigungen auf der Website.